Aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung sowie der jahrelangen Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Mietrechts vertritt Frau Rechtsanwältin Hamkens ihre Mandanten kompetent und durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Soweit dies gewünscht wird, können im Einzelfall gemeinsame Gespräche mit dem Vermieter und Mieter geführt und als vertragliche Grundlage, wie zum Beispiel Miet(aufhebungs)verträge oder Vereinbarungen zur Beilegung von Streitigkeiten, erarbeitet werden.
In Absprache und im Interesse des Ratsuchenden wird versucht, interessengerechte, möglichst kosten- und zeitsparende Lösungen der Probleme zu vereinbaren.
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern und umfasst eine Vielzahl von Themen, die im Mietverhältnis relevant werden können. Ob es um die Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, die Durchsetzung Ihrer Rechte als Vermieter oder Mieter, die Abwehr oder die Geltendmachung von Ansprüchen geht – Frau Rechtsanwältin Hamkens steht Ihnen mit ihrer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite.
Diese Auflistung zeigt eine Auswahl der typischen Problemfelder im Mietrecht auf, mit denen Mieter und Vermieter konfrontiert werden können.
Unser Ziel ist es, außergerichtliche Lösungen zu finden, die Ihre Interessen wahren und langwierige Prozesse vermeiden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, setzen wir Ihr Recht vor Gericht durch.
In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir Ihre individuellen Anliegen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten, um Ihre Rechte effektiv zu sichern und durchzusetzen.